Die 10 Gebote für Federbetten
Andreas Stiehler hat diesen Text erstellt und ich bin sowas von begeistert das ich den gerne in meiner Chronik, Federbettensammler Club (Facebook) und meiner Homepage reinsetze
Federbetten-Präambel
Artikel 1
Die Würde eines Federbettes ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung des Federbettensammlers.
Artikel 2
Jeder hat das Recht auf die freie Entscheidung für ein Federbett. Ein Federbett hat das Recht auf Leben und inlettmäßige Unversehrtheit. In diese Rechte darf nur auf Grund der Entsorgung vom Federbettensammler eingegriffen werden.
Artikel 3
Alle Federbetten sind vor dem Volk gleich. Ballonbetten und Steppbetten sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seiner Neigung für Federbetten benachteiligt werden.
Artikel 4
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses zum Federbett sind unverletzlich. Die ungestörte Federbettenzuneigung wird gewährleistet. Niemand darf gegen sein Gewissen zum Gebrauch von Microfaser gezwungen werden.
Artikel 5
Jeder hat das Recht, seine Meinung zum Federbett in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften des Urheberrechts.
Artikel 6
Federbetten in Ehe und Familie stehen unter besonderen Schutz. Pflege und Erziehung der Kinder in Bezug zu Federbetten sind das natürliche Recht der Eltern.
Artikel 7
Das gesamte Schulwesen steht unter staatlicher Aufsicht. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am hauswirtschaftlichen Unterricht zum Zwecke sich über Federbetten zu erkundigen zu bestimmen. Der hauswirtschaftliche Unterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Microfaserunterricht zu erteilen.
Artikel 8
Alle Federbetten haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich in Fenstern, auf Wäscheleinen und auf Balkone zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gebietshoheit beschränkt werden.
Artikel 9
Alle Federbetten haben das Recht, Vereine und Freundeskreise zu bilden.
Artikel 10
Alle Federbetten genießen Freizügigkeit im ganzen Land. Alle haben das Recht, ein oder mehrere Federbetten frei zu wählen.
August 23rd, 2016 at 15:13
hallo rudiger die tekst von andreas stiehler its sehre schones und dass foto von die balonfederbett its sehre schones viele dank fur die schones tekst und foto federbettfreund jan van der kraats aus holland